• Kinder unter 14 Jahren dürfen das Veranstaltungsgelände nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (in der Regel Eltern) oder einer erziehungsbeauftragten Person (volljährig mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern) betreten und bis 22 Uhr bleiben.
  • Jugendliche ab 16 Jahren dürfen die Veranstaltung ohne Begleitung bis 24:00 Uhr besuchen. Mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person ist auch hier ein Aufenthalt bis Veranstaltungsende erlaubt.

Hinweis zur Erziehungsbeauftragung: Ein schriftlicher Nachweis der Erziehungsbeauftragung ("Muttizettel") sowie eine Ausweiskopie der Eltern müssen von der erziehungsbeauftragten Person mitgeführt werden.

Alkoholausschank

Zum Schutz unserer jungen Besucher und gemäß dem Jugendschutzgesetz gelten bei uns folgende Regelungen bezüglich des Alkoholausschanks:

  • Alkoholausschank an Jugendliche unter 16 Jahren ist strengstens untersagt.
  • Jugendlichen zwischen 16 und 17 Jahren Hochprozentige alkoholische Getränke sowie Spirituosen und Mischgetränke dürfen an diese Altersgruppe nicht abgegeben werden.
  • Jugendlichen ab 18 Jahren ist der uneingeschränkte Erwerb und Konsum alkoholischer Getränke erlaubt.

Unser Personal ist berechtigt, jederzeit die Vorlage eines gültigen Altersnachweises (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass) zu verlangen.

Bitte beachten Sie diese Regeln, um gemeinsam ein sicheres und angenehmes Fest für alle zu ermöglichen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Ihr Veranstaltungsteam